Warum diese Rolle betroffen ist
Importeur und Bevollmächtigter bilden keine feste Reihenfolge. Ein Bevollmächtigter ersetzt den Importeur nicht automatisch und befreit ihn nicht von einer möglichen Haftung.
Der Sitz Ihres Verkäufers allein entscheidet nicht. Zu klären ist, wer Hersteller ist, wer das Produkt tatsächlich aus dem Drittland auf den EU-Markt bringt und ob ein schriftlich beauftragter EU-Bevollmächtigter besteht.
Typische Konstellationen
- Eigener Import von Geräten aus einem Nicht-EU-Staat
- Drittland-Import unter einer fremden Marke
- Import von Eigenmarken-Ware mit zusätzlicher Herstellerrolle
Diese Handlungsfelder sollten Sie prüfen
- Hersteller, EU-Importeur und etwaigen Bevollmächtigten je Produkt dokumentieren
- Zugriff auf Test- und Sicherheitsunterlagen klären
- Erstmalige EU-Bereitstellung und Produktchargen nachvollziehbar halten
- Rückgriff gegen Lieferanten und Versicherungsbedingungen prüfen lassen
Worauf es in dieser Rolle besonders ankommt
Eine Lieferantenanschrift oder die Benennung eines Bevollmächtigten ist keine pauschale Haftungsbefreiung. Die Rolle und die Voraussetzungen eines konkreten Anspruchs sind getrennt zu prüfen.