Alle Rollen in der Haftungskette
Eigenmarke / Private Label

Quasi-Hersteller: Welche Rolle Ihre Eigenmarke spielt

Wer sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen Kennzeichens als Hersteller ausgibt, gehört nach Art. 4 Nr. 10 zum Herstellerbegriff. Die Fertigung durch einen Dritten schließt diese Rolle nicht aus.

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Warum diese Rolle betroffen ist

Die Herstellerrolle knüpft auch daran an, wer ein Produkt entwickeln oder herstellen lässt oder unter eigenem Namen als Hersteller auftritt. Kennzeichnung und tatsächliche Tätigkeit müssen zusammen betrachtet werden.

Ein Vertrag mit dem Fertiger kann den internen Rückgriff regeln. Er beseitigt die Haftung gegenüber Geschädigten nicht. Auch hier setzt ein Anspruch unter anderem Produktfehler, erfassten Schaden und Ursachenzusammenhang voraus.

Typische Konstellationen

  • Private-Label-Produkte im Handel
  • Fremdgefertigte Geräte unter eigener Marke
  • White-Label-Software unter eigenem Namen

Diese Handlungsfelder sollten Sie prüfen

  • Produktkennzeichnung und Herstellerangaben prüfen
  • Lieferverträge und Zugriff auf technische Unterlagen zusammenführen
  • Qualitäts- und Update-Verantwortlichkeiten festhalten
  • Rückgriff und Versicherungsdeckung fachlich prüfen lassen

Worauf es in dieser Rolle besonders ankommt

Ein Unternehmen kann für dasselbe Produkt mehrere Rollen haben, etwa als Eigenmarken-Anbieter und Importeur. Der Check zeigt eine erste Rollenorientierung und bildet nicht jede Kombination vollständig ab.

Häufige Fragen

Schützt uns der Vertrag mit dem Fertiger?
Er kann interne Ansprüche regeln, schließt aber die gesetzliche Haftung gegenüber Geschädigten nicht aus.
Gilt das auch für ein kleines Eigenmarken-Sortiment?
Die Herstellerdefinition hängt nicht von der Größe des Sortiments ab. Ob im konkreten Fall gehaftet wird, hängt von den weiteren Voraussetzungen ab.