Warum diese Rolle betroffen ist
Die Richtlinie erfasst auch KI-Systeme und digitale Konstruktionsunterlagen. Reine Informationen, etwa der Inhalt eines E-Books, sind damit nicht gleichzusetzen. Für die Funktion erforderliche verbundene Dienste können als Komponenten unter Herstellerkontrolle erfasst sein.
Art. 6 erfasst unter anderem die Vernichtung oder Beschädigung nicht beruflich verwendeter Daten. Sobald Daten auch beruflich genutzt werden, greift dieser Schadenstatbestand nicht. Andere Ansprüche, etwa aus einem Vertrag, bleiben gesondert zu prüfen.
Fehlende Sicherheitsupdates können haftungsrelevant sein, wenn sie zur Erhaltung der Sicherheit erforderlich sind und unter Herstellerkontrolle stehen. Beweiserleichterungen haben eigene Voraussetzungen; die technische Komplexität allein genügt nicht.
Typische Konstellationen
- Apps und Desktop-Software
- SaaS- und Cloud-Anwendungen
- Steuerungssoftware und andere Gerätekomponenten
- KI-Systeme und KI-Funktionen
Diese Handlungsfelder sollten Sie prüfen
- Software, Komponenten und jeweilige Herstellerrolle erfassen
- Versionen, Änderungen und erstmalige EU-Bereitstellung dokumentieren
- Update-Verantwortung, Supportzeitraum und Bereitstellung festhalten
- Technische Unterlagen und Versicherungsbedingungen anhand der konkreten Produkte prüfen
Worauf es in dieser Rolle besonders ankommt
Freie und quelloffene Software ist ausgenommen, wenn sie außerhalb einer geschäftlichen Tätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird. Ein Hersteller, der sie in sein kommerzielles Produkt integriert, ist dadurch nicht pauschal von der Haftung für dieses Gesamtprodukt befreit. Nicht jedes Update oder SaaS-Release ist ein neues Produkt oder eine wesentliche Veränderung.