Alle Rollen in der Haftungskette
Software als Produkt · Stichtag 09.12.2026

Produkthaftung für Software: Was SaaS, Apps und KI betrifft

Software ist ausdrücklich ein Produkt im Sinne der neuen Richtlinie, unabhängig von der Bereitstellung als Download, App, SaaS oder Gerätekomponente. Ein Softwarefehler allein begründet aber noch keinen Anspruch: Hinzukommen müssen ein erfasster Schaden und der ursächliche Zusammenhang.

Betroffenheit prüfen

Warum diese Rolle betroffen ist

Die Richtlinie erfasst auch KI-Systeme und digitale Konstruktionsunterlagen. Reine Informationen, etwa der Inhalt eines E-Books, sind damit nicht gleichzusetzen. Für die Funktion erforderliche verbundene Dienste können als Komponenten unter Herstellerkontrolle erfasst sein.

Art. 6 erfasst unter anderem die Vernichtung oder Beschädigung nicht beruflich verwendeter Daten. Sobald Daten auch beruflich genutzt werden, greift dieser Schadenstatbestand nicht. Andere Ansprüche, etwa aus einem Vertrag, bleiben gesondert zu prüfen.

Fehlende Sicherheitsupdates können haftungsrelevant sein, wenn sie zur Erhaltung der Sicherheit erforderlich sind und unter Herstellerkontrolle stehen. Beweiserleichterungen haben eigene Voraussetzungen; die technische Komplexität allein genügt nicht.

Typische Konstellationen

  • Apps und Desktop-Software
  • SaaS- und Cloud-Anwendungen
  • Steuerungssoftware und andere Gerätekomponenten
  • KI-Systeme und KI-Funktionen

Diese Handlungsfelder sollten Sie prüfen

  • Software, Komponenten und jeweilige Herstellerrolle erfassen
  • Versionen, Änderungen und erstmalige EU-Bereitstellung dokumentieren
  • Update-Verantwortung, Supportzeitraum und Bereitstellung festhalten
  • Technische Unterlagen und Versicherungsbedingungen anhand der konkreten Produkte prüfen

Worauf es in dieser Rolle besonders ankommt

Freie und quelloffene Software ist ausgenommen, wenn sie außerhalb einer geschäftlichen Tätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird. Ein Hersteller, der sie in sein kommerzielles Produkt integriert, ist dadurch nicht pauschal von der Haftung für dieses Gesamtprodukt befreit. Nicht jedes Update oder SaaS-Release ist ein neues Produkt oder eine wesentliche Veränderung.

Häufige Fragen

Gilt die Richtlinie auch für SaaS?
Ja, Software wird unabhängig von der Bereitstellungsform erfasst. Ob ein Anspruch besteht, hängt zusätzlich von Fehler, erfasstem Schaden und Ursachenzusammenhang ab.
Haften wir für fehlende Sicherheitsupdates?
Ein fehlendes sicherheitsnotwendiges Update unter Herstellerkontrolle kann haftungsrelevant sein. Ein dokumentierter Update-Prozess ist sinnvoll, aber keine Haftungsbefreiung.
Wann beginnt für Software eine neue Ausschlussfrist?
Nicht mit jeder neuen Version. Eine wesentliche Veränderung mit anschließender Bereitstellung oder Inbetriebnahme kann einen neuen Fristbeginn auslösen. Updates ohne wesentliche Veränderung ändern die ursprüngliche Ausschlussfrist nicht.